Gemini bleibt an CFTC-Unterlassungsverfügung gebunden
Ein US-Bundesrichter hat den gemeinsamen Antrag von Gemini Trust und der CFTC abgewiesen, den Vergleich über 5 Millionen US-Dollar aufzuheben. Damit bleiben sowohl die bereits bezahlte Strafe als auch die dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen die Kryptobörse bestehen.
Richter Alvin Hellerstein entschied am 15. Oktober 2026, dass weder die später von der CFTC eingeräumten Probleme bei der ursprünglichen Durchsetzung noch der veränderte politische Kurs in der US-Kryptoregulierung ausreichten, um das abgeschlossene Verfahren rückgängig zu machen. Bloomberg und PANews berichteten ebenfalls über die Zurückweisung des gemeinsamen Antrags.
Warum der Vergleich bestehen bleibt
Der Antrag zielte darauf, die im Januar 2025 geschlossene Vereinbarung und die darin enthaltenen fortgeltenden Auflagen aufzuheben. Gemini hatte die zivilrechtliche Strafe bereits bezahlt; zudem hatten beide Parteien festgehalten, dass eine Aufhebung des Vergleichs keine Rückerstattung auslösen würde.
Im Mittelpunkt des Begehrens standen deshalb vor allem die verbleibenden gerichtlichen Beschränkungen. Die Unterlassungsverfügung verbietet Gemini, gegenüber der CFTC falsche oder irreführende Angaben zu machen. Hellerstein befand, dass die vorgebrachten Gründe die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abänderung des bestehenden Urteils nicht erfüllten.
Gemini hatte dem Vergleich rund drei Wochen vor dem für Januar 2025 angesetzten Prozess zugestimmt. Der Richter wertete die Entscheidung laut den Berichten als freiwillig: Das Unternehmen habe die Vorwürfe fast drei Jahre lang bestritten, bevor es die Vereinbarung akzeptierte. Später bekannt gewordene Informationen zur Untersuchung könnten zwar Anlass gegeben haben, die damalige Entscheidung neu zu bewerten; bloßes Bedauern über einen Vergleich reiche aber nicht aus, um ihn aufzuheben.
Ausgangspunkt war ein Bitcoin-Futures-Verfahren
Die CFTC, die US-Aufsichtsbehörde für Derivatemärkte, leitete im Juni 2022 ein Verfahren gegen Gemini ein. Sie warf der Börse vor, während der Prüfung eines vorgeschlagenen Bitcoin-Futures-Produkts falsche oder irreführende Angaben gemacht zu haben. Die Vorwürfe betrafen unter anderem das Handelsvolumen, Finanzierungsarrangements und Schutzmaßnahmen gegen Marktmanipulation.
Gemini bestritt die Anschuldigungen während des Verfahrens. Im Januar 2025 einigten sich die Parteien auf die Zahlung von 5 Millionen US-Dollar und die dauerhafte Unterlassungsverfügung. Das Unternehmen stimmte dem Vergleich zu, ohne die Feststellungen der Zustimmungsanordnung allgemein anzuerkennen oder zu bestreiten; ausgenommen waren ausdrücklich anerkannte Punkte.
Nach einer internen Prüfung kam die CFTC zu dem Schluss, dass die ursprüngliche Klage nach ihren aktuellen Durchsetzungsstandards nicht hätte eingereicht werden sollen. Die Überprüfung umfasste laut den Berichten die Beweislage, interne Entscheidungsabläufe und das Verhalten von Vollstreckungsanwälten; zudem stellte die Behörde Fragen zur Glaubwürdigkeit eines Hinweisgebers.
Keine öffentliche Stellungnahme unmittelbar nach dem Urteil
Im Mai 2026 beantragten Gemini und die CFTC gemeinsam, die verbleibenden gerichtlichen Beschränkungen angesichts der Prüfergebnisse aufzuheben. Die Entscheidung fügt sich in eine breitere Neubewertung der US-Aufsicht über digitale Vermögenswerte ein; die Zuständigkeit der CFTC für Krypto- und Derivatemärkte bildet dabei einen wichtigen Teil des regulatorischen Rahmens.
Für die erste Berichterstattung über das Urteil lag weder von Gemini noch von der CFTC unmittelbar eine öffentliche Stellungnahme vor. Eine Berufung wurde in den Berichten nicht als eingereichter Schritt genannt. Bis zu einer möglichen weiteren gerichtlichen Entscheidung bleibt daher die im Januar 2025 geschlossene Vereinbarung samt Unterlassungsverfügung maßgeblich.