Krypto-Assets im Fokus: EU und acht Staaten unterzeichnen Protokoll
Die EU und acht Staaten haben am 14. Oktober 2026 in Straßburg ein Zusatzprotokoll zur Warschauer Konvention unterzeichnet. Es nimmt Krypto-Assets und Anbieter virtueller Vermögenswerte ausdrücklich in den internationalen Rahmen zur Einziehung krimineller Gelder auf und erweitert die Zusammenarbeit der Behörden.
Unter den ersten Unterzeichnern sind Georgien, Griechenland, Ungarn, Luxemburg, Monaco, Montenegro, San Marino und das Vereinigte Königreich. Das Protokoll modernisiert die Konvention des Europarats zur Geldwäsche, zur Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten sowie zur Terrorismusfinanzierung.

Neue Instrumente für grenzüberschreitende Ermittlungen
Bei dringendem Handlungsbedarf sollen Behörden Vermögenswerte einfrieren oder beschlagnahmen können, ohne die betroffenen Parteien zuvor zu benachrichtigen, wenn andernfalls eine Verschiebung oder Verschleierung droht. Das Protokoll sieht zudem eigene Stellen zur Nachverfolgung und Verwaltung krimineller Vermögenswerte vor.
Auch der Austausch von Finanz- und Daten zu virtuellen Vermögenswerten wird ausgeweitet. Die zuständigen Stellen sollen bei dringenden Anfragen innerhalb festgelegter Fristen reagieren; für bestimmte Fälle nennt der Europarat eine Frist von drei Tagen. Gemeinsame Ermittlungen und direkte Kooperation zwischen den Stellen für Vermögensrückgewinnung und -verwaltung sollen Verfahren über Staatsgrenzen hinweg erleichtern.
FIUs erhalten eine erweiterte Rolle
Financial Intelligence Units (FIUs), also nationale Meldestellen für Finanzinformationen und Geldwäscheverdachtsfälle, bekommen im Protokoll zusätzliche Befugnisse. Dem Bericht von Bitcoin.com zufolge sollen sie Krypto-Transaktionen aussetzen können, wenn sie einen Zusammenhang mit Geldwäsche vermuten.
Das könnte die Bedeutung zeitnaher Daten und grenzüberschreitender Zusammenarbeit für Börsen und andere Anbieter virtueller Vermögenswerte erhöhen. Konkrete neue Pflichten für deutsche Unternehmen oder ein Zeitplan für deren Umsetzung gehen aus den vorliegenden Angaben jedoch nicht hervor. Die Rolle von FIUs bei Verdachtsfällen rund um Krypto-Börsen zeigt bereits, wie wichtig diese Stellen für Ermittlungen sein können.
Ratifikation entscheidet über das Inkrafttreten
Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, verwies auf die Grenzen nationaler Ermittlungen: Kein Staat könne kriminelle Vermögenswerte allein über Ländergrenzen hinweg zurückholen. Das Protokoll soll deshalb die Kooperation und den Informationsfluss zwischen den beteiligten Staaten stärken.

Die Außenminister der 46 Europaratsstaaten hatten die Bestimmungen bereits am 15. Mai 2026 angenommen; zur Unterzeichnung geöffnet wurde das Protokoll am 14. Oktober. In Kraft tritt es erst nach fünf Ratifikationen, davon mindestens drei durch Mitgliedstaaten des Europarats.
Beschlagnahmte Vermögenswerte sollen vorrangig an Opfer oder rechtmäßige Eigentümer zurückgehen. Beträge über 10.000 Euro sollen grundsätzlich gleichmäßig unter den an der Einziehung beteiligten Staaten aufgeteilt werden; außerdem werden die Staaten ermutigt, eingezogene Werte für soziale oder öffentliche Zwecke einzusetzen. Der nächste institutionelle Schritt ist damit die Ratifikation durch die erforderliche Zahl von Staaten.