Frankreichs Krypto-Pläne zielen auf Stablecoins und Auswanderer
Frankreichs Finanzausschuss hat Änderungen zur Besteuerung bestimmter Stablecoin-Swaps und größerer Krypto-Portfolios bei einem Wegzug angenommen. Anschließend lehnte er jedoch den Einnahmenteil des Haushalts mit 31 zu 3 Stimmen ab – die Vorschläge sind damit nicht geltendes Recht und gehen nicht automatisch in den Plenumstext über.
Die Änderungen betreffen zwei unterschiedliche Situationen: den Wechsel von Kryptowährungen in bestimmte regulierte Stablecoins und den Wegzug aus Frankreich mit erheblichen Krypto-Beständen. Ein dritter angenommener Antrag würde zudem ermöglichen, Verluste aus Krypto-Anlagen zehn Jahre lang vorzutragen.
Welche Krypto-Vorgänge erfasst werden sollen
Der Stablecoin-Antrag würde einen Tausch in MiCA-definierte Electronic Money Tokens (EMT) ab dem 1. Januar 2027 steuerlich wie einen Verkauf behandeln. MiCA ist die EU-Verordnung für Märkte mit Kryptowerten; EMTs sind Token, deren Wert an eine einzelne offizielle Währung gebunden ist. Die geplante Regel beträfe also nicht automatisch jeden Token, der als Stablecoin bezeichnet wird.

Der steuerpflichtige Gewinn soll sich aus dem ursprünglichen Anschaffungspreis der veräußerten Kryptowährung ergeben. Laut Decrypt nennt der Antrag keinen neuen Steuersatz, sondern verweist auf die französische Pauschalsteuer von 31,4 Prozent. Damit würde der steuerliche Zeitpunkt bei erfassten Wechseln vorgezogen, obwohl der Anleger die Position nicht in Euro umtauscht.
Für Nutzer wäre deshalb entscheidend, welche Stablecoins unter die MiCA-Kategorie fallen und ob sich der historische Anschaffungspreis nachvollziehbar belegen lässt. Die MiCA-Vorgaben für Stablecoins bilden dabei einen separaten regulatorischen Rahmen neben der geplanten Steuerregel.
Der zweite Antrag soll die französische Exit Tax – eine Steuer auf nicht realisierte Gewinne beim Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes ins Ausland – auf Krypto ausweiten. Erfasst werden sollen Steuerhaushalte mit zusammen mehr als 800.000 Euro an Krypto-Vermögen, sofern die betreffende Person in mindestens sechs der zehn vorangegangenen Jahre in Frankreich steuerlich ansässig war.
In die Vermögensaufstellung sollen auch Bestände bei Verwahrern, im Ausland und in selbst verwalteten Wallets einfließen. Krypto-zu-Krypto-Tausche ohne Barauszahlung würden für Zwecke dieser Exit Tax dagegen nicht als Verkäufe gelten. Die Antragsteller orientieren sich beim Schwellenwert und bei den Regeln zur Zahlungsstundung am bestehenden Aktienregime.
Warum der Ausschussbeschluss noch keine Regel ändert
Die Ablehnung des Einnahmenteils am 9. Oktober bedeutet laut Decrypt, dass die Ausschussänderungen nicht in den Ausgangstext für die Plenardebatte übernommen werden. Ihre Unterstützer müssen sie dort erneut einbringen, damit das Parlament darüber beraten und abstimmen kann. Die Debatte über den Einnahmenteil soll am Dienstag, dem 13. Oktober, beginnen; die formale Abstimmung ist für Dienstag, den 20. Oktober, angesetzt.
Auch der von Daniel Labaronne eingebrachte Antrag zum zehnjährigen Verlustvortrag ist vorerst nur ein Ausschussbeschluss. Cointelegraph berichtet ebenfalls über die Annahme der Steueränderungen und den offenen weiteren Gesetzgebungsweg. Nach der derzeitigen Darstellung werden Gewinne in Frankreich grundsätzlich erst steuerlich erfasst, wenn Kryptowährungen gegen reguläres Geld verkauft oder für Ausgaben verwendet werden; der Stablecoin-Antrag soll die bisherige Behandlung bestimmter Tauschgeschäfte ändern.
Die französischen Pläne sind Teil einer breiteren europäischen Debatte über die Besteuerung von Krypto-Transaktionen. Griechenland etwa erwägt einen eigenen Steuersatz auf Krypto-Gewinne, doch auch dort ist die konkrete Ausgestaltung des Krypto-Steuergesetzentwurfs für den weiteren Gesetzgebungsweg entscheidend.
Was die Vorschläge für Anleger bedeuten würden
Nicolas Sansu von der linken GDR-Fraktion brachte den Stablecoin-Antrag gemeinsam mit 16 Mitunterzeichnern ein. Die Initiatoren betrachten die Änderung als Anwendung bestehender Steuerregeln auf einen bislang ausgesparten Fall. Beim Exit-Tax-Antrag argumentieren die Befürworter, direkt gehaltene Kryptowährungen sollten nicht anders behandelt werden als Aktien ähnlichen Werts; außerdem seien digitale Vermögenswerte grenzüberschreitend leicht zu verlagern.
Der Anwalt Burçak Ünsal bewertete laut Decrypt eine Besteuerung früher Token-Inhaber als potenziell wirtschaftlich ungerecht. Für Anleger ändert sich vorerst dennoch nichts: Erst wenn die Anträge erneut eingebracht werden, das Parlament zustimmt und das weitere Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, könnten neue Pflichten entstehen. Bei einer Umsetzung wären vor allem lückenlose Anschaffungskosten-Nachweise und eine vollständige Erfassung von Verwahrung, Auslandsbeständen und Self-Custody relevant.