Manhattan-Nutzung wird zum Kernstreit im Verfahren gegen Storm
Das US-Justizministerium beruft sich im Verfahren gegen Tornado-Cash-Entwickler Roman Storm auf ein Berufungsurteil zum Mixer Bitcoin Fog, um New York als zuständigen Gerichtsbezirk zu verteidigen. Der Streit betrifft die geografische Zuständigkeit für bestimmte Anklagepunkte und damit eine konkrete Rechtsfrage für Privacy-Protokolle – nicht eine bereits etablierte allgemeine Regel für künftige Verfahren.
Laut Cointelegraph legte die Bundesstaatsanwaltschaft in einem Schreiben vom Montag, dem 5. Oktober, die Entscheidung als ergänzende rechtliche Autorität gegen Storms Antrag auf Freispruch vor. Im US-Recht bezeichnet „venue“ den Gerichtsbezirk, in dem ein Strafverfahren geführt werden darf; die Anklage muss dafür belegen, dass zumindest ein Teil der vorgeworfenen Handlung dort stattfand.
Was das Bitcoin-Fog-Urteil für den Fall Storm bedeutet
Der Berufungsgerichtshof des District of Columbia bestätigte am 25. September die Verurteilung und Strafe des Bitcoin-Fog-Betreibers Roman Sterlingov. Das Gericht befand Washington, D.C., für alle vier Anklagepunkte als zuständigen Bezirk: Bei den Geldwäschevorwürfen stützte es sich auf Transaktionen eines verdeckten Ermittlers aus dessen Büro in Washington, bei den Vorwürfen der nicht lizenzierten Geldübermittlung auf Belege, dass Bitcoin Fog Kunden im Bezirk bedient hatte.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, diese Überlegungen stützten ihre Position im Tornado-Cash-Verfahren. Sie verweist auf die Aussage von Shakeeb Ahmed, der den Mixer aus seiner Wohnung in Manhattan genutzt hatte, und macht geltend, dies könne die Zuständigkeit des Southern District of New York für Storms Geldwäsche- und Geldübermittlungsvorwürfe begründen.
Das Bitcoin-Fog-Urteil entschied jedoch nicht über Storms Fall. Es dient dem DOJ als Argument in einem noch offenen Zuständigkeitsstreit. Parallel hat das Finanzministerium einen geplanten Regelentwurf zu Meldepflichten für Krypto-Mixer zurückgezogen; diese regulatorische Entwicklung ersetzt keine gerichtliche Entscheidung. Die Rücknahme der geplanten FinCEN-Regeln für Mixer betrifft einen anderen Teil des US-Regelwerks.
Freispruchsantrag und offener Prozessausgang
Eine Jury verurteilte Storm im August 2025 wegen Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldübermittlungsunternehmens. Bei den Vorwürfen der Geldwäsche- und Sanktionsverschwörung kam sie zu keinem einheitlichen Urteil. Storm beantragte im September 2025 nachträglich einen Freispruch; Richterin Katherine Polk Failla hörte im April 2026 Argumente dazu und hatte zum Veröffentlichungszeitpunkt noch nicht entschieden.
Storms Verteidigung hält Ahmeds Nutzung aus Manhattan für unzureichend, weil die Transaktionen die behauptete Verschwörung nach ihrer Auffassung nicht vorangebracht hätten. Die Anklage entgegnet, auch kurzzeitige Einzahlungen könnten den Pool eines Mixers vergrößern und so dabei helfen, Geldbewegungen zu verschleiern. Damit steht nicht nur der Ort der Nutzung im Mittelpunkt, sondern auch die Frage, welche Bedeutung einzelne Transaktionen für die behauptete Verschwörung haben.
Ein erneuter Prozess zu den offenen Geldwäsche- und Sanktionsvorwürfen ist für den 26. April 2027 vorgesehen, falls diese Anklagepunkte bestehen bleiben. Der Termin ist somit an den weiteren Verfahrensverlauf geknüpft. Für die Zuständigkeitsfrage ist zudem relevant, dass die Vorwürfe der Sanktionsverschwörung Teil des noch offenen Verfahrens sind; US-Sanktionen und ihre Durchsetzung bilden einen breiteren regulatorischen Kontext, entscheiden aber nicht über den konkreten Gerichtsbezirk.
Storm kritisiert das Vorgehen des DOJ
Storm kritisierte die Einreichung in einem Beitrag auf X und erklärte, das Justizministerium gehe weiterhin mit allen verfügbaren Mitteln gegen ihn vor. Außerdem verwies er auf die angekündigte Rücknahme des Mixer-Regelentwurfs durch das Finanzministerium und stellte sie dem strafrechtlichen Vorgehen gegen ihn gegenüber.
Diese Reaktion belegt Storms eigene Einordnung, nicht eine unabhängige Bewertung der Branche. Für Entwickler und Privacy-Protokolle bleibt die Zuständigkeitsfrage dennoch zentral: Die Staatsanwaltschaft will aus der Nutzung durch einen Kunden in Manhattan eine Grundlage für das Verfahren in New York ableiten. Ob Failla dieser Argumentation folgt, ist offen; das Bitcoin-Fog-Urteil liefert dem DOJ ein Vergleichsargument, aber keinen vorweggenommenen Ausgang.