Mashinsky-Vergleich: 35 Millionen Dollar nur unter Bedingungen

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Alex Mashinsky darf dauerhaft keine Geschäfte in der Wertpapier-, Rohstoff- und Kryptobranche betreiben. Der am Freitag, 9. Oktober, bekanntgegebene Vergleich mit New York sieht außerdem bedingte Zahlungsverpflichtungen von bis zu 35 Millionen US-Dollar vor – nicht aber eine automatische neue Zahlung an Celsius-Gläubiger.

Die Vereinbarung beendet eine Zivilklage des Bundesstaats gegen den früheren Celsius-Chef. CryptoSlate, Cointelegraph und Decrypt berichten übereinstimmend über das dauerhafte Verbot und die Obergrenze der möglichen Zahlungen; entscheidend ist, dass die Summe an unterschiedliche Bedingungen geknüpft ist.

Was das Verbot und die 35 Millionen Dollar bedeuten

Die Einschränkungen betreffen mehr als die Leitung eines Unternehmens. Mashinsky ist dem Vergleich zufolge auch von Tätigkeiten als Broker, Anlageberater, Manager, leitender Angestellter und Berater in den betroffenen Branchen ausgeschlossen. Ebenso untersagt ist Anlageberatung, wenn sie gegen Vergütung oder einen wirtschaftlichen Vorteil angeboten wird.

Eine begrenzte Ausnahme bleibt bestehen: Mashinsky darf persönliche Käufe und Verkäufe eigener Kryptowährungen tätigen. Das erlaubt ihm den privaten Handel, hebt aber das Verbot geschäftlicher Aktivitäten in den genannten Bereichen nicht auf.

Die erste mögliche Zahlungskomponente beträgt 25 Millionen Dollar an den Bundesstaat New York. Laut den von CryptoSlate ausgewerteten Vergleichsbedingungen gilt diese Verpflichtung als erfüllt, wenn eine qualifizierte Zahlung von 10 Millionen Dollar an das US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) geleistet wird. Bestimmte DOJ-Zahlungen nach dem 20. Mai 2025 können dabei auf diese Summe angerechnet werden; bleibt die verlangte Zahlung aus, kann New York die gesamten 25 Millionen Dollar beanspruchen.

Daneben steht ein separates Geldurteil über 10 Millionen Dollar. Dieses gilt unter den vereinbarten Bedingungen durch die vollständige Verbüßung von Mashinskys Bundesstrafe als erfüllt. Die Regelung enthält Ausnahmen, etwa falls ein Gericht die Strafe aufhebt oder reduziert; ausdrücklich berücksichtigt werden auch bestimmte Formen vorzeitiger Entlassung, Haftverkürzung und Hausarrest. Die 35 Millionen Dollar sind somit eine Obergrenze bedingter Verpflichtungen, keine bereits feststehende Gesamtzahlung.

New Yorker Zivilverfahren neben der Bundesstrafe

New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James hatte die Zivilklage im Januar 2023 eingereicht. Der Vergleich ergänzt ein separates Bundesstrafverfahren: Mashinsky verbüßt eine zwölfjährige Haftstrafe. Die Bundesentscheidung datiert laut CryptoSlate vom 12. Mai 2025; außerdem vermerkt die Vereinbarung eine gerichtlich angeordnete Vermögensverwirkung von 48,4 Millionen Dollar.

Porträt von Letitia James während einer offiziellen Sitzung.
Letitia James – Foto: Freelancers Union / CC BY 2.0

Im Vergleich räumte Mashinsky laut der dokumentierten Vereinbarung ein, Anleger über eine behördliche Genehmigung von Celsius und über eigene Verkäufe des CEL-Tokens getäuscht zu haben. Die Einigung führt damit die staatliche zivilrechtliche Durchsetzung mit den Folgen des Bundesstrafverfahrens zusammen, ersetzt dieses aber nicht. Die US-Regulierung von Kryptomärkten bleibt dabei auf mehrere Behörden und Zuständigkeitsebenen verteilt, wie auch die Debatte um ein US-Kryptogesetz zeigt.

Keine zusätzliche Ausschüttung an Celsius-Gläubiger

Für Gläubiger der insolventen Plattform ist die Abgrenzung der Zahlungsbedingungen zentral. Die Vereinbarung begründet nach der Darstellung von CryptoSlate keine neue Ausschüttung aus dem Celsius-Insolvenzverfahren. Die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft bezifferte die bisherigen Ausschüttungen an Gläubiger bis August 2026 auf mehr als 3,4 Milliarden Dollar.

Der Fall zeigt, dass ein einzelner Führungskraft betreffende staatliche Zivilverfahren neben einer Bundesstrafe zu einem dauerhaften Ausschluss aus wesentlichen Finanz- und Kryptogeschäften führen kann. Für Anbieter und Verantwortliche unterstreicht das die persönliche Reichweite regulatorischer Durchsetzung; weitere US-Aufsichtsmaßnahmen betreffen auch die Krypto-Regeln von FinCEN.

Aus dem Vergleich lässt sich dagegen keine unmittelbare Kurswirkung für CEL oder andere digitale Vermögenswerte ableiten. Ebenso wenig darf die Obergrenze von 35 Millionen Dollar mit einer zusätzlichen Rückzahlung an Celsius-Kunden gleichgesetzt werden: Sie hängt an den jeweiligen Bedingungen des New Yorker Vergleichs und der Bundesstrafe.

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