Mehr als fünf Milliarden Dollar in Bitcoin: Eigentumsfragen offen

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Der High Court in London hat entschieden, dass chinesisches Recht für Ansprüche auf rund 61.000 beschlagnahmte Bitcoin maßgeblich ist. Damit steht der rechtliche Rahmen für die nächste Phase des Verfahrens fest, nicht aber, wem die Coins gehören oder wie sie verteilt werden.

Die Entscheidung betrifft Bitcoin im Wert von mehr als fünf Milliarden US-Dollar, die britische Behörden im Zuge einer Geldwäscheuntersuchung beschlagnahmten. Der Fall verbindet damit einen erheblichen Krypto-Vermögenswert mit einer grenzüberschreitenden Zuständigkeitsfrage: Welches nationale Recht entscheidet, ob die Geschädigten einen Eigentumsanspruch an den Coins geltend machen können?

Chinesisches Recht bestimmt die Prüfung der Ansprüche

Justice Mark Turner wies die Anträge zurück, englisches Recht oder eine Kombination aus englischem und chinesischem Recht anzuwenden. Die Kläger müssen ihre behaupteten Eigentumsrechte nun nach chinesischem Recht begründen. Das Urteil enthält jedoch keine abschließende Feststellung dazu, ob einzelne Opfer tatsächlich Rechte an den beschlagnahmten Bitcoin besitzen.

Auch die Übertragung der Vermögenswerte oder eine Verteilung an bestimmte Anspruchsteller wurde nicht angeordnet. Die Entscheidung betrifft vielmehr die Rechtsordnung, anhand derer das Gericht die Eigentumsfragen im weiteren Verfahren beurteilen wird. Solche Konflikte über das anwendbare Recht stehen auch im Mittelpunkt grenzüberschreitender Krypto-Verfahren.

Nach übereinstimmenden Berichten von Cointelegraph und Decrypt dreht sich der Rechtsstreit um Bitcoin, die mit einem von Zhimin Qian zwischen 2014 und 2017 orchestrierten Betrugssystem in Verbindung stehen. Die britischen Behörden beschlagnahmten die Coins im Rahmen einer Geldwäscheuntersuchung. Der Wert von mehr als fünf Milliarden US-Dollar stammt aus der Berichterstattung von Cointelegraph und bezieht sich auf den dort genannten Stand.

Warum die Wahl des Rechts für die Opfer entscheidend ist

Die Kläger hatten englisches Recht bevorzugt, weil es ihnen möglicherweise erlaubt hätte, einen direkten Eigentumsanspruch auf die Bitcoin geltend zu machen. Andernfalls könnten sie auf Ansprüche als Gläubiger verwiesen sein; wie sich die Unterscheidung im konkreten Fall auswirkt, ist mit der jetzigen Entscheidung aber nicht geklärt. Die Frage, ob Opfer statt einer Forderung auf Rückzahlung einen Anspruch auf bestimmte Vermögenswerte haben, ist auch bei anderen staatlichen Krypto-Beschlagnahmungen rechtlich zentral.

Im März hatten Opfer einen vorgeschlagenen Entschädigungsmechanismus angefochten, der ein chinesisches Wiedergutmachungssystem einbezog. Sie argumentierten, dass die Regelung dazu führen könnte, dass britische Behörden einen erheblichen Teil der Wertsteigerung der Bitcoin behalten. Das bleibt eine Position der Kläger, keine Folge, die der High Court bereits festgestellt hätte.

Frühere Berichterstattung von Cointelegraph bezifferte die Zahl der von dem Betrug betroffenen Investoren auf mehr als 128.000. Dieselbe Redaktion berichtete im März, dass die Kanzlei Candey rund 5.700 Opfer vertrat. Diese Größenordnungen zeigen, wie viele mögliche Anspruchsteller betroffen sein könnten; sie entscheiden für sich genommen jedoch nicht über deren jeweilige Rechte an den beschlagnahmten Coins.

Berufung und Sachverständigenbeweise stehen noch aus

Die Kanzlei Fieldfisher, die Kläger vertritt, verfolgt laut einem Bericht der Financial Times eine Berufung gegen Turners Entscheidung. Das Verfahren bleibt in London und wird nicht an ein chinesisches Gericht verlegt. Damit wird die Anwendung chinesischen Rechts weiterhin vor dem High Court geprüft.

Historische Ansicht der Royal Courts of Justice in London aus dem späten 19. Jahrhundert.
Die Royal Courts of Justice in London – Foto: George Washington Wilson / CC0

Als nächster Schritt sollen Sachverständige den Inhalt des chinesischen Rechts und seine Anwendung auf die Ansprüche erläutern. Der Crown Prosecution Service erklärte laut Financial Times, eine weitere Anhörung werde prüfen, wie dieses Recht im Fall anzuwenden ist und ob einzelne Opfer ein Interesse an den beschlagnahmten Vermögenswerten nachweisen können. Erst danach kann das Gericht die Eigentumsansprüche weiter beurteilen; ob die britischen Behörden die Bitcoin letztlich behalten dürfen, ist weiterhin offen.

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