Richard Heart: Türkei-Bericht bleibt unbestätigt

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Türkische Medien berichten, HEX- und PulseChain-Gründer Richard Heart sei am 14. Oktober 2026 in Istanbul festgesetzt worden. Eine Bestätigung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft liegt laut den vorliegenden Berichten bislang nicht vor; auch die Angaben zu beschlagnahmtem Bargeld und Luxusuhren sind daher nicht unabhängig verifiziert.

Damit bleibt zunächst offen, welchen formellen Status Heart in der Türkei hat. Die Medienberichte verweisen auf eine gemeinsame Operation türkischer Polizei und des Nachrichtendienstes MİT im Istanbuler Stadtteil Beşiktaş, belegen aber weder eine Anklage noch eine gerichtliche Anordnung zu einer fortdauernden Haft.

Was türkische Medien über die Operation berichten

Die türkische Zeitung Sözcü berichtete, Ermittler hätten Heart in einer Unterkunft im Bezirk Beşiktaş ausfindig gemacht. Dem Bericht zufolge waren MİT und Polizeikräfte an der Operation beteiligt; Unchained ordnete die Meldung ebenfalls einer Razzia am frühen Morgen zu.

Sözcü nannte rund vier Millionen US-Dollar Bargeld und 64 Luxusuhren als Teil der sichergestellten Gegenstände. Außerdem berichteten türkische Medien von elektronischen Geräten und Schusswaffen. Ein amtliches Inventar, das Umfang, Eigentum oder Herkunft der Gegenstände belegt, lag im geprüften Material nicht vor.

Die Zahlen sind deshalb als Medienangaben zu behandeln, nicht als bestätigter Behördenbefund. Auch eine türkische Anklageschrift oder eine gerichtliche Entscheidung über Hearts Haft war nicht verfügbar. Bei Vermögenssicherstellungen ist diese Unterscheidung zentral: Eine gemeldete Beschlagnahmung ist noch kein Nachweis, dass die Gegenstände einer Straftat zugeordnet wurden oder dauerhaft eingezogen werden.

Die rechtliche Einordnung von gemeldeten Krypto-Beschlagnahmungen hängt daher nicht allein von der Höhe der genannten Werte ab, sondern auch von amtlichen Verfahrensunterlagen und einer nachvollziehbaren Zuordnung der Vermögenswerte.

Finnische Ermittlungen und Interpol-Hinweis

Der gemeldete Zugriff steht im Zusammenhang mit Ermittlungen finnischer Behörden. Seit September 2024 untersuchen sie den Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung; laut den Ermittlern könnten über mehrere Jahre Steuern in Höhe von Hunderten Millionen Euro nicht gezahlt worden sein. Das ist ein Ermittlungsverdacht, kein abschließendes Steuerurteil.

Finnische Behörden untersuchten außerdem einen separaten Körperverletzungsvorwurf. Dabei geht es laut den vorliegenden Angaben um einen mutmaßlichen Angriff auf eine minderjährige Person; eine Verurteilung ist damit nicht festgestellt. Im Dezember 2024 erließ Interpol auf Antrag Finnlands eine Red Notice, also eine internationale Fahndungsmitteilung mit der Bitte, eine gesuchte Person zu lokalisieren und gegebenenfalls vorläufig festzunehmen.

Eine Red Notice ist kein internationaler Haftbefehl. Ob und welche Maßnahmen daraus folgen, entscheiden die einzelnen Staaten nach ihrem nationalen Recht. Im geprüften Material fand sich zudem keine offizielle Bestätigung, dass Finnland nach der gemeldeten Festsetzung ein Auslieferungsersuchen gestellt hat. Die getrennte Behandlung solcher Fälle zeigt auch, warum rechtliche Schritte gegen Krypto-Gründer nicht pauschal gleichzusetzen sind, wie etwa das Branchenverbot für Alex Mashinsky einen anderen Verfahrensausgang betrifft.

Das frühere SEC-Verfahren ist davon getrennt

Auch die US-Börsenaufsicht SEC ging gegen Heart und die mit ihm verbundenen Projekte HEX, PulseChain und PulseX vor. In ihrer Klage vom 31. Juli 2023 warf sie ihnen nicht registrierte Wertpapierangebote vor, die mehr als eine Milliarde US-Dollar an digitalen Vermögenswerten eingebracht haben sollen. Heart beschuldigte die Behörde außerdem, mindestens zwölf Millionen US-Dollar für Luxusgüter veruntreut zu haben.

Eine Versammlung im Hauptquartier der U.S. Securities and Exchange Commission mit dem offiziellen Siegel an der Wand.
Hauptsitz der U.S. Securities and Exchange Commission – Foto: 3d U.S. Infantry Regiment The Old Guard

Ein US-Gericht wies die Klage am 28. Februar 2025 wegen unzureichend belegter persönlicher Zuständigkeit ab. Die SEC erklärte am 21. April 2025, keine geänderte Klage einreichen zu wollen. Das Verfahren endete somit ohne Urteil, das eine Haftung wegen der behaupteten Wertpapierverstöße oder des Betrugs feststellt; es ist rechtlich von den finnischen Ermittlungen und der Meldung aus Istanbul zu trennen.

Der Primärbericht hält fest, dass Token aus Hearts Umfeld nach den Meldungen aus Istanbul nachgaben, nennt im verfügbaren Material aber keine vollständigen Kursdaten. Für HEX- und PulseChain-Anleger sind deshalb zunächst verifizierbare Verfahrensschritte entscheidend: eine amtliche Bestätigung oder Zurückweisung durch türkische Behörden, ein möglicher Haft- oder Gerichtsbeschluss und eine offizielle Mitteilung zu einem etwaigen finnischen Auslieferungsersuchen.

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